Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle zwischen dem Käufer und uns geschlossenen Verträge über die Lieferung von beweglichen Sachen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Die Bedingungen gelten nicht, wenn der Auftrag ausschließlich für Geschäftsabteilungen wird, mit denen wir unabhängig zusammenarbeiten. Die Einbeziehung entgegenstehender oder ergänzender Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Käufers wird zurückgewiesen, auch wenn wir ihrer Geltung nicht ausdrücklich widersprechen, außer wir stimmen schriftlich zu.
In den Verträgen sind alle Vereinbarungen zu erfassen, die zwischen dem Käufer und uns zur Ausführung des Vertrages getroffen wurden.
II. Zustandekommen des Vertrages
Eine Bestellung ist ein bindendes Angebot. Dieses können wir innerhalb einer Woche durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Ware annehmen.
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
III. Preise
Unsere Preise gelten ab Werk ohne Verpackung und Versand. In unseren Preisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht enthalten. Diese wird am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
Der Kaufpreis ist mit Eingang der Rechnung und ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen.
Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
Der Käufer ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
IV. Lieferbedingungen
Unsere Lieferungen erfolgen ab Werk.
Liefertermine oder -fristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
Gerät der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen.
Kommt der Käufer in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, die Ware auf Gefahr und Kosten des Käufers einzulagern.
Teillieferungen sind zulässig.
V. Gewährleistung / Haftung
Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Bei berechtigter Mängelrüge sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet.
Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Käufer Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
Schadensersatzansprüche des Käufers – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
Die gesetzliche Verjährungsfrist im Falle eines Lieferregresses nach §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt.
VI. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Der Käufer ist verpflichtet, uns Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware unverzüglich mitzuteilen.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen.
VII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Recht, Sonstiges
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen ist unser Firmensitz.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Vertragssprache ist deutsch.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen wirksam.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.